Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
  • Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR
  • Preisaushang

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Anbieter:

Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG
Raiffeisenstr. 1
87463 Dietmannsried

Tel.: 08373 9202-0
Fax: 08373 9202-960
E-Mail: info@rb-allgaeuerland.de


Vertreten durch den Vorstand:

Paul Bernhard, Karl Schimpp

Die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.
 
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
www.muenchen.ihk.de
 
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)

www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummer: D-6LMY-LWWV9-77
 
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der Allianz Versicherung.

Allianz Deutschland AG
Königinstraße 28, 80802 München
Telefon: 089 3800-0

Die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der Allianz. Die Provision ist in der von Ihnen an die Allianz Deutschland AG zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Die Höhe der Vergütung der Bank und der Mitarbeiter*innen ist unabhängig davon, ob ein empfohlenes Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG bereitet sich im Jahr 2021 auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik vor.

Die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG ist Versicherungsvermittler und kein Makler. Mit welchen Versicherungsgesellschaften die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG zusammenarbeitet und auf welcher Basis die individuelle Kundenberatung erfolgt, entnehmen Sie bitte jeweils der Beratungsgrundlage, die Sie vor jedem Vertragsabschluss erhalten.

Anschrift Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
 
Direkte oder indirekte Beteiligungen der Bank von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens bestehen nicht. Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital der Bank.

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung

Die Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.